Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland

 

 

Allgemeine Fördergrundsätze

 

Die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt erfolgreiche Athletinnen und Athleten sowie erfolgreiche Trainer aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland ideell und finanziell. Die finanziellen Leistungen lassen sich im Rahmen dieser Förderung in drei Bereiche gliedern:

  1. die Zahlung einer „Regelförderung“;
  2. die Zahlung von gestaffelten Platzierungen bei Olympischen und Paralympischen Spielen und Weltmeisterschaften in olympischen und paralympischen Sportarten und Disziplinen;
  3. die Zahlung einer Erfolgsprämie für Athletinnen und Athleten, die einen persönlichen Startplatz oder einen Quotenplatz für ihren Spitzenverband für die Olympischen oder Paralympischen Spiele erreicht haben.

 

Die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland orientiert sich dabei entschieden an den sportethischen Werten eines dopingfreien Sports! Die Athletinnen und Athleten sind im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes gegen die Anti-Doping Regeln von NADA und WADA dazu verpflichtet, erzielte Prämienzahlungen und Regelleistungen zurück zu zahlen.

 

Die Athleten bestätigen ihr Einverständnis mit den aktuellen Förderrichtlinien in Schriftform.

 

Gemäß § 2.3. der Satzung der Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

 

 

1.   Regelförderung

 

Athleten in olympischen und paralympischen Sportarten/Disziplinen, die bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften  eine Platzierung von Platz 1 bis 10 erreicht haben (für Teilnehmer an Paralympischen Spielen gilt: Platz 1 bis 6), erhalten bis zum nächsten Kriteriumswettkampf eine monatliche Regelförderung in Höhe von 200 €. Die Weiterförderung bzw. Neuaufnahme in die Regelförderung hängt von der Teilnahme an der jeweils folgenden Weltmeisterschaft ab.

 

Falls bei der Weltmeisterschaft keine Platzierung unter den ersten 10 Rängen erreicht wird, kann der Gutachterausschuss eine punktuelle Förderung (Projektförderung) in Höhe von bis zu 1.200 € pro Jahr bewilligen.

 

Ausnahmsweise kann der Gutachterausschuss in begründeten Fällen bei herausragenden Erfolgen bei Europameisterschaften beim Erreichen der Ränge 1 bis 4 eine Regelförderung bewilligen. Weitere Voraussetzung hierfür ist die Zughörigkeit zum A-Kader des jeweiligen Spitzenverbandes. Europameisterschafts-Ergebnisse werden in der Regel nur dann herangezogen, wenn in dem Jahr kein höherwertiger Zielwettkampf (Olympische Spiele, Paralympics od. Weltmeisterschaften) stattgefunden hat und bei der Europameisterschaft auf Grundlage des Weltmaßstabes ein der Weltmeisterschaft vergleichbares internationales Leistungsniveau vorlag.

 

In Staffel- und Mannschaftswettbewerben behält sich der Gutachterausschuss eine Förderung (Regelförderung od. Projektförderung) unabhängig von der Platzierung jeweils nach Einschätzung der individuellen Leistung vor.

 

Zudem kann der Gutachterausschuss in begründeten Ausnahmefällen auch aus sozialen Gründen eine Aufnahme in die Regelförderung und/oder weitere Förderleistungen bewilligen.

 

Es soll keine Doppelförderung durch die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland und die Landesausschüsse Leistungssport der Landessportbünde Rheinland-Pfalz und Saarland erfolgen.

 

 

2.   Prämien

 

Die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland gewährt Prämienzahlungen für erfolgreiche Athletinnen und Athleten für Platzierungen bei Olympischen  und Paralympischen Spielen und Weltmeisterschaften in olympischen oder paralympischen Sportarten bzw. Disziplinen. Für jede/n Athlet/in wird pro Jahr maximal eine Prämienzahlung fällig und zwar für den jeweils höchsten Erfolg.

 

Die Prämien für Weltmeisterschaften in olympischen Sportarten bzw. Disziplinen werden in der Regel bei jährlich wiederkehrenden Weltmeisterschaften auf zwölf Monate und bei mehrjährlich stattfindenden Weltmeisterschaften entsprechend auf die Anzahl der Monate umgerechnet und anteilig monatlich ausgezahlt. Bei Spielsportarten werden die Prämien halbiert. Die Prämien für Erfolge in paralympischen Wettbewerben werden direkt nach Abschluss der Wettkämpfe ausgezahlt.

 

Die folgenden Regelungen gelten nur für Wettbewerbe in olympischen Sportarten bzw. Disziplinen:

 

Den vollen Prämiensatz erhalten diejenigen Athletinnen und Athleten, die insgesamt mindestens vier Jahre für einen rheinland-pfälzischen oder saarländischen Verein starten. Dieser Vier-Jahreszeitraum kann sich sowohl auf den Zeitraum unmittelbar bevor als auch unmittelbar nach den Olympischen Spielen erstrecken:

 

·       Athletinnen und Athleten, die  einem rheinland-pfälzischen oder saarländischen Verein zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele vier Jahre oder länger angehörten, erhalten den Prämienbetrag bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Olympischen Spiele zu 100% ausgezahlt.

 

·       Athletinnen und Athleten, die  einem rheinland-pfälzischen oder saarländischen Verein zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele drei Jahre angehörten, erhalten den Prämienbetrag bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Olympischen Spiele zu 75% ausgezahlt. Die restlichen 25% werden in einem zeitlichen Rahmen von 12 Monaten ausgezahlt.

 

·       Athletinnen und Athleten, die  einem rheinland-pfälzischen oder saarländischen Verein zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele zwei Jahre angehörten, erhalten den Prämienbetrag bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Olympischen Spiele zu 50 % ausgezahlt. Die restlichen 50% werden in einem zeitlichen Rahmen von 24 Monaten ausgezahlt.

 

·       Athletinnen und Athleten, die  einem rheinland-pfälzischen oder saarländischen Verein zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele ein Jahr angehörten, erhalten den Prämienbetrag bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Olympischen Spiele zu 25% ausgezahlt. Die restlichen 75% werden in einem zeitlichen Rahmen von 36 Monaten ausgezahlt.

 

·        Erwirbt die Athletin/der Athlet ein Startrecht für einen Verein außerhalb von Rheinland-Pfalz oder dem Saarland, verliert sie/er den Anspruch auf Auszahlung des Restbetrages mit sofortiger Wirkung. Der Restbetrag fällt in das Eigentum der Sporthilfe zurück.

 

 

Eintrittsjahr vor Beginn der OS im Verhältnis zum Bezugsjahr der OS

Auszahlung spätestens 6 Monate nach Ende der OS

(in Prozent)

Restauszahlung in monatlichen Teilzahlungen (in Prozent)

Dauer der monatlichen Teilzahlungen

(in Monaten)

x < -4

100

-

-

x – 3

75

25

12

x – 2

50

50

24

x – 1

25

75

36

 

 
2. a. Staffelung der Prämien in olympischen Sportarten bzw. Disziplinen

 


Prämienregelung bei Olympischen Spielen:

 

Goldmedaille:         40.000 €

Silbermedaille:       35.000 €

Bronzemedaille:     25.000 €

Platz 4:                 10.000 €

Platz 5:                   8.000 €

Platz 6:                   7.000 €

Platz 7:                   6.000 €

Platz 8:                   5.000 €

 

 

Prämienregelung bei Weltmeisterschaften in olympischen Sportarten und Disziplinen:

 

Bei jährlich stattfindenden Weltmeisterschaften:

 

Goldmedaille:             6.000 €

Silbermedaille:           3.600 €

Bronzemedaille:         2.400 €

Platz 4:                     1.800 €

Platz 5:                     1.200 €

Platz 6:                        600 €

 

 

Bei zweijährlich stattfindenden Weltmeisterschaften:

 

Goldmedaille:            12.000 €

Silbermedaille:            7.200 €

Bronzemedaille:          4.800 €

Platz 4:                      3.600 €

Platz 5:                      2.400 €

Platz 6:                      1.200 €

 

 

Die Auszahlung der Prämien erfolgt bei jährlichen Weltmeisterschaften in der Regel in zwölf Monats-Teilbeträgen. Bei mehrjährlichen Weltmeisterschaften erfolgt die Auszahlung analog, berechnet auf die Anzahl der Jahre.     

 

Die Höhe der Prämien bei 3- und 4- jährlichen Weltmeisterschaften steigt analog.

 

 

2. b. Staffelung der Prämien in paralympischen Sportarten bzw. Disziplinen

 


Bei Paralympischen Spielen:

 

in Einzelwettbewerben:

 

Goldmedaille:              5.000 €

Silbermedaille:             3.000 €

Bronzemedaille:           2.000 €

 

 

in Mannschaftswettbewerben:

 

Goldmedaille:              3.000 €

Silbermedaille:             2.000 €

Bronzemedaille:           1.000 €

 

 

Bei Weltmeisterschaften in paralympischen Disziplinen:

 

in Einzelwettbewerben:

 

Goldmedaille:               2.500 €

Silbermedaille:              1.750 €

Bronzemedaille:            1.000 €

 

 

in Mannschaftswettbewerben:

 

Goldmedaille:                2.000 €

Silbermedaille:               1.500 €

Bronzemedaille:             1.000 €

 

 

Die Prämien für die Teilnahme an Paralympischen Spielen und paralympischen Weltmeisterschaften werden direkt im Anschluss an die Wettkämpfe ausgezahlt.

 

3. Prämienregelung für Trainer

Die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz/Saarland belohnt herausragende Leistungen von Trainern, die dem OSP-/LA-L-System der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland angehören.

 

Auf Antrag und durch Beschluss des Gutachterausschusses können Trainer erfolgreicher Athleten Prämien in Höhe eines Drittels des für die Athleten ausgelobten Betrages erhalten. Antragsberechtigt ist, wer hauptverantwortlich ist für die Trainingsplanung, die Umsetzung des Trainings und den täglichen Trainingsprozess. Die Prämien für Trainer werden in der Regel direkt im Anschluss an die Wettkämpfe ausgezahlt. Für jeden Trainer wird pro Jahr maximal eine Prämienzahlung fällig und zwar für den jeweils höchsten Erfolg.

 

 

4. Prämien für das Erreichenvon Startplätzen für die

Olympischen/Paralympischen Spiele

 

Athletinnen bzw. Athleten, die einen persönlichen Startplatz oder einen Quotenplatz für die Olympischen/Paralympischen Spiele erreicht haben, erhalten eine Prämienzahlung in Höhe von 1.000 €.